Impressum 
AGB

Name des Unternehmens

Formularhilfe

Inh. Carolin Sens

 

Eingetragener Firmensitz

Welzereute 30

87509 Immenstadt

 

Kontaktinformationen

info@formularhilfe24.de

+49 (0) 155 62 98 97 43

 

Steuer-Nr. 123/274/01392

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Januar 2025

Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen Formularhilfe Inh. Carolin Sens (im folgenden „Formularhilfe“ genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

 

1.  Umfang und Ausführung des Auftrags

(1) Ein Vertrag mit Formularhilfe kommt mit Unterzeichnung des Auftraggebers zustande. Dieser regelt die von Formularhilfe zu erbringende Leistung.

(2) Ändert sich die Ausgangslage nach abschließender Erledigung der Angelegenheit, so ist Formularhilfe nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen.

(3) Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Formularhilfe übergebenen Unterlagen gehört nicht zum Auftrag. Formularhilfe wird die vom Auftraggeber gemachten Angaben als richtig zu Grunde legen. Soweit offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt werden, wird der Auftraggeber darauf hinweisen.

(4) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Eine rechtliche Beratung und/ oder gerichtliche Vertretung wird ausgeschlossen.

(5) Die Bearbeitung der bei Behörden eingereichten Unterlagen kann von Formularhilfe nicht beeinflusst oder begünstigt werden.

(6) Auf die Bewilligung, der mit Hilfe von Formularhilfe beantragten Leistungen, besteht kein Anspruch. 

Formularhilfe kann dafür nicht in Regress genommen werden.

2.  Verschwiegenheitspflicht

(1) Formularhilfe ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet Formularhilfe von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. 

(2) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte bleiben unberührt.

3.  Mitwirkung Dritter

Formularhilfe ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags, Mitarbeiter auch externe Dienstleister (insbesondere datenverarbeitende Unternehmen) heranzuziehen. Die Beteiligung fachkundiger Dritter zur Auftragsbearbeitung bedarf der Einwilligung und des Auftrags des Auftraggebers. Formularhilfe ist nicht berechtigt und verpflichtet, diese Dritten ohne Auftrag des Auftraggebers hinzuzuziehen.

4.  Elektronische Kommunikation, Datenschutz

(1) Formularhilfe ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen.

(2) Formularhilfe ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Dieser verpflichtet sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses.

(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel (E-Mail etc.) mit Risiken für die Vertraulichkeit der Kommunikation verbunden sein kann. Der Auftraggeber stimmt der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel durch Formularhilfe zu.

5.  Mängelbeseitigung

(1) Bei etwaigen Mängeln ist Formularhilfe Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

(2) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können von Formularhilfe jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf Formularhilfe Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen von Formularhilfe den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

6.  Haftung

(1) Die Haftung von Formularhilfe für einen Schaden, der aus einer oder aus mehreren Pflichtverletzungen anlässlich der Erfüllung eines Auftrags resultiert, wird auf 1.000,00 € (in Worten: eintausend) begrenzt.

Die Haftungsbegrenzung bezieht sich allein auf Fahrlässigkeit. Die Haftung für Vorsatz bleibt insoweit unberührt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

(2) Die Erteilung mündlicher Auskünfte gehört zu den vertraglichen Hauptleistungen. Sie bergen die Gefahr insbesondere einer unvollständigen mündlichen Darlegung des zu beurteilenden Sachverhalts sowie von Missverständnissen zwischen Formularhilfe und Auftraggeber. Deshalb wird vereinbart, dass ein Stichpunkt-Protokoll von Formularhilfe geführt wird. Dieses wird vom Auftraggeber anerkannt. Eine Haftung aufgrund Missverständnissen wird ausgeschlossen.

7.  Pflichtendes Auftraggebers; unterlassene Mitwirkung.

(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Sollte dieser seiner Mitwirkung nicht nachkommen, ist der Auftraggeber verpflichtet die Beratungskosten und Auslagenpauschale auch nach unvollständiger Auftragsabwicklung zu entrichten.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse von Formularhilfe nur mit dessen Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

8.  Vergütung,Rechnungsstellung, Vorschuss

(1) Maßgeblich ist die vom Auftraggeber unterzeichnete Honorarvereinbarung. 

(2) Für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Auslagen kann Formularhilfe einen Vorschuss fordern. Wird der geforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann Formularhilfe nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. 

(3) Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum leistet.

9. Beendigung des Vertrags

(1) Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Der Vertrag endet nicht durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers.

(2) Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden.

(3) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so sind die entstandenen Kosten Formularhilfe komplett zu erstatten.

10. Widerruf

(1) Mit Vertragsabschluss beginnt die Widerrufsfrist bei Dienstleistungsverträgen mit Formularhilfe und beträgt 14 Tage, gem. § 355 Abs. 2 BGB

(2) Der Auftraggeber verzichtet auf sein 14-tägiges Widerrufsrecht, um die Beratung nicht bis nach Ablauf der Frist hinauszuzögern.

11. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit

Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

info@formularhilfe24.de        Tel: +49 (0) 155 62 98 97 43    Erreichbarkeit     Mo-Do 13.30 - 17.00Uhr

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